Willkommen bei Rechtsanwalt Wilfried Schmitz

 

Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kanzlei. 

 

Hinweis. zur Kontaktaufnahme:

Wer sich für ein Mandat interessiert, der schicke mir also bitte zunächst eine Mail, in der er den Grund für seine Anfrage kurz und prägnant zusammen fasst. Telefonate finden grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache per Mail statt !!

 

Nachfolgende Gliederung:

A) Was mich auszeichnet

B) Wozu überhaupt einen Rechtsanwalt aufsuchen?

C) Anwaltsgebühren

 

A)

Was mich auszeichnet:

Meine langjährige Erfahrung und fachliche Kompetenz garantiert maßgeschneiderte Lösungen, die Sie überzeugen werden.

Wer ich bin:

Erfolg aus Erfahrung: Ich biete Rechtsbeistand mit hoher Beratungskompetenz. Nur der Freie kann seine Träume leben, nur der Rechtsfriede kann Sicherheit vermitteln, und ich stehe Ihnen bei der Verwirklichung Ihrer Rechte gerne bei, damit Sie im Kampf um das Recht nicht aus Ihren Träumen gerissen werden und sicher voranschreiten können.

Näheres hierzu unter dem Link „Anwaltsprofil“.

Was ich biete

Fundierte Rechtsberatung und Vertretung in faktisch allen Rechtsgebieten, insbesondere im Bereich der Strafverteidigung.

Aus dem Bereich des Familienrechts übernehme ich aber nur noch die Vertretung in einvernehmlichen Scheidungsverfahren, wo sich die Eheleute sachlich auseinandersetzen und in allen Scheidungsfolgesachen gütlich verständigen können.

B)

Wozu überhaupt einen Rechtsanwalt aufsuchen?

Es gibt mindestens drei gute Gründe, einen Anwalt aufzusuchen:

1. Es gibt ganz einfach Angelegenheiten, in denen Sie einen Fürsprecher brauchen, um Ihren Standpunkt glaubwürdig verteidigen zu können.

2. Manchmal ist es keine einfache Aufgabe, selbst scheinbar einfache Sachverhalte so prägnant in Worte umzusetzen, dass sie eine geeignete Entscheidungsgrundlage bieten. Auch ist oft nicht bekannt, worauf es letztlich wirklich ankommt. Es muss aber zur Vermeidung von Nachteilen unbedingt bekannt sein, welcher Vortrag für die eigene Rechtsposition vorteilhaft ist und welcher nicht.

3. Gerade in emotional aufgeladenen Konflikten, insbesondere in familien- und erbrechtlichen Streitigkeiten, bedarf es regelmäßig eines unbefangenen, nach sachlichen Kriterien beratenden und handelnden Dritten.

C)

Anwaltsgebühren

Fast jedes Mandat beginnt mit der Frage nach den Kosten der anwaltlichen Beratung / Vertretung

Die Frage ist mehr als berechtigt, weil viele Menschen in den letzten Jahren massiv an Kaufkraft verloren haben und nun Angst haben, bei ihrer Suche nach gutem Rat mit (zu) hohen Kosten belastet zu werden.

Die Antwort: Jede Beratung beginnt mit der (natürlich kostenlosen) Auskunft dazu, mit welchen Kosten der Mandant rechnen muss.

Möglicherweise „kostet“ der Anwaltsbesuch nur ein wenig Zeitaufwand! Mittellose Menschen haben regelmäßig Anspruch auf Beratungshilfe (für die außergerichtliche Beratung) und Prozesskostenhilfe (für die Vertretung vor Gericht) und können dann – von einer geringfügigen einmaligen Selbstbeteiligung – vom eigenen Anwalt nicht zusätzlich „zur Kasse gebeten“ werden.

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann im Zweifel durch seinen Anwalt klären lassen, welche Leistungen des Anwalts durch die Versicherung übernommen werden.

Im Übrigen orientiert sich die Höhe der Beratungsgebühr – die im Rahmen der Gesetze im Einzelfall frei verhandelbar ist – an dem Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit. Im Regelfall wird nach dem Zeitaufwand abgerechnet, so dass eine kurze und einfache Beratung nur geringe Kosten mit sich bringt.

Bei außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung eines Mandanten richtet sich die Anwaltsvergütung (außerhalb des Personenkreises, der auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe Anspruch hat) fast immer nach dem Gegenstandswert ( dem „Streitwert“ ) der Angelegenheit, so z.B. bei Geldforderungen nach dem Forderungsbetrag. Bei besonders aufwändigen Angelegenheiten, die keine zuverlässige Schätzung des Gesamtaufwands erlauben, kommt regelmäßig nur noch der Abschluss einer stundensatzbezogenen Honorarvereinbarung in Betracht.